Stand 07.12.2023
(1) Nach der ersten Installation läuft das Programm 30 Tage lang im Testmodus. Während dieser Zeit dürfen Sie es ohne Zahlung eines Lizenzentgelts nutzen, um festzustellen, ob es Ihren Anforderungen und Zwecken genügt.
(2) Wenn Sie das Programm danach weiter nutzen wollen, müssen Sie eine Lizenz kaufen. Sie berechtigt zur Installation des Programms auf einem einzelnen Computer.
(3) Nach dem Kauf einer Lizenz erhalten Sie einen Lizenzschlüssel, der die zeitliche Beschränkung des Testmodus aufhebt. Sie erklären sich bereit, den Ihnen übermittelten Lizenzschlüssel vertraulich zu behandeln, inbesondere ihn anderen nicht öffentlich zugänglich zu machen.
(4) Sie dürfen das Programm sowie die zugehörige Dokumentation nicht verändern oder unterlizenzieren.
(5) Eigentums- und Urheberrechte an dem Programm sowie an der zugehörigen Dokumentation verbleiben allein bei Gert Heil oder dessen Lizenzgebern. Dies umfasst auch alle zukünftigen Korrekturen, Erweiterungen und sonstige Änderungen, einschließlich solche speziell für einzelne Kunden.
(1) Es wird nicht gewährleistet, dass das Programm oder die zugehörige Dokumentation fehlerfrei ist, mit anderen Programmen oder Hardwarekomponenten zusammenarbeitet oder sonst Ihren Anforderungen genügt. Gegenstand des Vertrags ist daher nur ein Programm, das im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
(2) Das Programm ist nicht fehlertolerant und nicht vorgesehen für die Benutzung in Umgebungen mit erhöhtem Risiko, die eine fehlersichere Funktion erfordern. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, bei denen Softwarefehler direkt zu Tod, Körperverletzung oder schweren Sach- oder Umweltschäden führen können.
(3) Der Lizenzgeber haftet für Schäden nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Im Falle einer durch Fahrlässigkeit verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Lizenzgeber ist eine Haftung auf den Ersatz solcher Schäden begrenzt, die typische, vorhersehbare Folge der Vertragsverletzung sind. Die Haftung wegen evtl. zugesicherter Eigenschaften sowie Ansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleiben unberührt. Eine weitergehende Haftung wird vom Lizenzgeber nicht übernommen.
(4) Der Lizenzgeber haftet nicht für Datenverlust, entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden.
(1) Dies ist die gesamte Vereinbarung bezüglich der hierin verliehenen Lizenz und kann nur durch schriftliche Vereinbarung geändert werden.
(2) Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Seiten ist Frankfurt am Main.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die weggefallene Bestimmung soll in einem solchen Fall durch eine andere rechtswirksame ersetzt werden, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt.
Stand 07.12.2023
(1) Sie dürfen dieses Programm zeitlich unbegrenzt ohne Zahlung eines Lizenzentgelts verwenden.
(2) Sie dürfen das Programm sowie die zugehörige Dokumentation nicht verändern oder unterlizenzieren.
(3) Eigentums- und Urheberrechte an dem Programm sowie an der zugehörigen Dokumentation verbleiben allein bei Gert Heil oder dessen Lizenzgebern. Dies umfasst auch alle zukünftigen Korrekturen, Erweiterungen und sonstige Änderungen, einschließlich solche speziell für einzelne Kunden.
(1) Der Lizenzgeber übernimmt für dieses Programm und jede zugehörige Dokumentation keine Gewährleistung.
(2) Das Programm ist nicht fehlertolerant und nicht vorgesehen für die Benutzung in Umgebungen mit erhöhtem Risiko, die eine fehlersichere Funktion erfordern. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, bei denen Softwarefehler direkt zu Tod, Körperverletzung oder schweren Sach- oder Umweltschäden führen können.
(3) Der Lizenzgeber haftet für Schäden nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Im Falle einer durch Fahrlässigkeit verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Lizenzgeber ist eine Haftung auf den Ersatz solcher Schäden begrenzt, die typische, vorhersehbare Folge der Vertragsverletzung sind. Die Haftung aufgrund von Ansprüchen nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung wird vom Lizenzgeber nicht übernommen.
(4) Der Lizenzgeber haftet nicht für Datenverlust, entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden.
(1) Dies ist die gesamte Vereinbarung bezüglich der hierin verliehenen Lizenz und kann nur durch schriftliche Vereinbarung geändert werden.
(2) Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Seiten ist Frankfurt am Main.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die weggefallene Bestimmung soll in einem solchen Fall durch eine andere rechtswirksame ersetzt werden, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt.